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Prüfungsabnahme des Rettungsfähigkeitsnachweis für Lehrkräfte.

Nachweis der Aktualisierung der Rettungsfähigkeit gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Bestimmungen für den Schulsport“

Die Prüfungsabnahme findet einmal im Monat Mittwochsabends in der Schwimmhalle Himmelsthür statt. Um teilnehmen zu dürfen, müssen Teilnehmende die folgende Voraussetzung erfüllen: Tätigkeit als Lehrkraft.
Die Teilnahme am Rettungsfähigkeitsnachweis für Lehrkräfte kostet 30,00 Euro. 

Für die erfolgreiche Prüfungsabnahme müssen die Teilnehmenden den Nachweis für die Leistungen einer „Kombinierten Übung“ gemäß Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums „Bestimmungen für den Schulsport“ vom 01.09.2018 ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erfüllen.

  • 15 m Anschwimmen in Bauchlage
  • Abtauchen auf 2 bis 3 m Wassertiefe und Heraufholen eines 5-kg-Tauchringes oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallenlassen
  • Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
  • 15 m Schleppen einer Partnerin bzw. eines Partners
  • an Landbringen der oder des Geretteten
  • Vorführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)


Im weiter wird in dem Kurs auf die Gefahren und Sicherheitsvorschriften in der Schwimmhalle und anderen Gewässern eigegangen. 

 

Prüfungstermine

Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit - So geht's

Für die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte muss ein Nachweis gemäß Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums „Bestimmungen für den Schulsport“ ausgestellt werden. Dieser beinhaltet die Aktualisierung der Rettungsfähigkeit, welche alle zwei Jahre erfolgen muss. Um die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte sicherzustellen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:

1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Ausbildung in Erster Hilfe sowie Schwimmausbildung vorweisen können.

2. Im Vorfeld der Prüfung muss die Leistung einer „Kombinierten Übung“ ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erbracht werden.

3. Alle Übungsteile, die im Rahmen des Erlasses beschrieben werden, sind zu absolvieren (dazu zählen u.a. das Umsetzen von Personen aus dem Wasser, das Retten von Unfallopfern und das Erkennen von Gefahrensituationen).

4. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung muss der Nachweis bei der Schulleitung abgegeben werden.

5. Die Unterlagen müssen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens genehmigt und anschließend dem niedersächsischen Kultusministerium übermittelt werden. Nach dem Bestehen all dieser Voraussetzungen ist es nun möglich, die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte abzuschließen und den jeweiligen Nachweis zu erhalten. Dadurch können Schulleiter und Schulbehörden darauf vertrauen, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufgabe in Bezug auf den Schulsport ordnungsgemäß erledigen können – mit dem Ziel, die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten.

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