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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Hildesheim e.V. findest du hier .
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Kursinformationen.
Kursgebühr: 35,00 €
Wenn Sie als Lehrkraft tätig sind und Ihre Rettungsfähigkeit nach den aktuellen Richtlinien des niedersächsischen Kultusministeriums „Bestimmungen für den Schulsport“ nachweisen möchten, sind Sie hier genau richtig.
Zielgruppe: Dieser Kurs richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte, die ihre Rettungsfähigkeit überprüfen und auffrischen möchten, um Sicherheit im Schulsport zu gewährleisten.
Prüfungsinhalte: Der Rettungsfähigkeitsnachweis umfasst folgende Prüfungsbestandteile, die einmal im Monat an einem Mittwochabend in der Schwimmhalle Himmelsthür stattfinden:
Zusätzlich werden wir in unserem Kurs auf die neuesten gesetzlichen Bestimmungen eingehen, die für Lehrkräfte, die mit Schülern schwimmen gehen, relevant sind. Dies umfasst unter anderem Regelungen zur Aufsichtspflicht und Sicherheitsvorkehrungen, die sicherstellen, dass Ihr Unterricht in Schwimmbädern und anderen Gewässern sowohl für die Schüler als auch für Sie selbst sicher ist.
Überdies vermitteln wir Ihnen wichtige Informationen zu Gefahren und Sicherheitsvorschriften in Schwimmhallen und anderen Gewässern.
Melden Sie sich einfach für unseren nächsten Termin an und stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Rettungsfähigkeiten auf dem neuesten Stand halten! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Für die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte muss ein Nachweis gemäß Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums „Bestimmungen für den Schulsport“ ausgestellt werden. Dieser beinhaltet die Aktualisierung der Rettungsfähigkeit, welche alle zwei Jahre erfolgen muss. Um die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte sicherzustellen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein und eine gültige Ausbildung in Erster Hilfe sowie Schwimmausbildung vorweisen können.
2. Im Vorfeld der Prüfung muss die Leistung einer „Kombinierten Übung“ ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge erbracht werden.
3. Alle Übungsteile, die im Rahmen des Erlasses beschrieben werden, sind zu absolvieren (dazu zählen u.a. das Umsetzen von Personen aus dem Wasser, das Retten von Unfallopfern und das Erkennen von Gefahrensituationen).
4. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung muss der Nachweis bei der Schulleitung abgegeben werden.
5. Die Unterlagen müssen im Rahmen des Verwaltungsverfahrens genehmigt und anschließend dem niedersächsischen Kultusministerium übermittelt werden. Nach dem Bestehen all dieser Voraussetzungen ist es nun möglich, die Prüfungsabnahme der Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte abzuschließen und den jeweiligen Nachweis zu erhalten. Dadurch können Schulleiter und Schulbehörden darauf vertrauen, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre Aufgabe in Bezug auf den Schulsport ordnungsgemäß erledigen können – mit dem Ziel, die Sicherheit von Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten.
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